Das ARIES® Anti Insekt Kieselgur ist ein reines Meeresprodukt, hergestellt aus fossilem Plankton. Es wirkt rein mechanisch: Durch die feine, kristalline Struktur wird die schützende Wachsschicht der Insekten zerstört, wodurch die Insekten austrocknen. Die Wirkung tritt daher erst nach 2-3 Tagen ein.
Nur für trockene Bereiche geeignet.
Wirkstoff: 100 % Kieselgur
Bitte beachten:
Nicht in Augen und Schleimhäute bringen.
Nicht für Kleinkinder anwenden.
Biozidprodukte stets vorsichtig vetrwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produkt-Information lesen
Anwendung und Wirkung:
Durch sanften Druck auf die Puderflasche werden Verstecke, Ritzen und Laufwege der Insekten fein eingestäubt. Bei Haustieren Schlaf- und Aufenthaltsplätze behandeln. Schädlinge wie Milben, Asseln, Ameisen und auch der Buchsbaumzünsler stäuben sich als Folge Ihrer Eigenaktivität selbst ein, bzw. werden sie durch die direkte Anwendung eingestäubt. Der Wirkstoff führt zum Herauslösen von Kutikulagfetten und zur Dehydrierung der Insekten. Die Schädlinge sterben nach wenigen Stunden ab. Bei niedrigen Temperaturen bzw. erhöhter Luftfeuchtigkeit kann sich die Wirkung um 1-2 Tage verzögern-.
Nur für trockene Bereiche geeignet.
Wirkstoff: 100 % Kieselgur
Sicherheitshinweise auf der Verpackung vor Gebrauch stets lesen
CLP-Verordnung |
Symbole |
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Signalwort |
Achtung! |
P-Sätze |
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260: Staub oder Nebel nicht einatmen.
P314: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501: Inhalt / Behälter gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. |
H-Sätze |
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (Lunge). |
EUH-Sätze |
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
Hinweise: BAuA-Reg.-Nr.: N-69575 Insektizid | UFI: M300-P0FG-K00E-G91C
Zulassungsnummer: DE-0028100-01-0001-18
Zugelassen als ökologisches Betriebsmittel gemäß Artikel 16 Absatz 5 VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 iVm IFOAM Basis-Richtlinien Ziff. 4.5,
Eingestuft nach Biozid-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU): Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Eingestuft nach Biozid-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU): Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.